Bekenntnis zum IBV, aber klares nein zum 3. Bauabschnitt
Die Borgholzhauser Unabhängigen haben sich mit der folgenden Stellungnahme, über die am 01.02.2012 auch ausführich im Haller Kreisblatt und im Westfalen-Blatt berichtet wurde, eine eindeutige Position zur Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Borgholzhausen-Versmold (IBV) bezogen:
Die BU hat bisher die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets konstruktiv begleitet, ist aber aufgrund der jüngsten Entwicklung eindeutig gegen den geplanten dritten Bauabschnitt.
Zur Erinnerung:
Im Jahre 2000 gründeten die Städte Versmold und Borgholzhausen einen Zweckverband zur Entwicklung und Betreibung eines gemeinsamen Gewerbegebietes. Die Entwicklung sollte von Anfang an in zwei Bauabschnitten erfolgen. Dieses und der Umfang des Gebietes sind in der Satzung genau festgelegt.
Der erste Bauabschnitt umfasste das Gelände, auf dem sich heute nahezu ausschließlich die Firma Kraftverkehr Nagel befindet und ist somit abgeschlossen
Der erste Bauabschnitt war in jeder Hinsicht sinnvoll und erfolgreich.
- Von Anfang an stand mit Kraftverkehr Nagel ein potenter Investor zur Verfügung, der Erweiterungsflächen benötigte.
- Die Leistungsbeiträge der beiden Kommunen waren ausgewogen: Versmold verzichtete auf die Hälfte der bisherigen Gewerbesteuereinnahmen, die in Zukunft Borgholzhausen als Kompensation für den Landverbrauch und die mit dem laufenden Betrieb verbunde-nen Umweltbelastungen entstehen.
Der zweite Bauabschnitt auf der gegenüber liegenden Seite der B 476 ist bereits wesentlich problematischer als der erste Abschnitt.
- Vor einem Jahr hieß es noch, dass es eine große Anzahl Betriebe gäbe, die sich hier niederlassen wollten. Dies trifft heute in keiner Weise mehr zu. Es gibt zurzeit Anfragen aber keine ernsthaften Interessenten.
- Um an die notwendigen Grundstücke zu gelangen, musste ein so genanntes Umlegeverfahren durchgeführt werden. Gegen dieses Verfahren wird unserer Kenntnis nach jedoch geklagt.
- Unter den Anliegern hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die sich gegen das Vorhaben wendet.
Ungeachtet all dieser Probleme will der Zweckverband einen dritten Bauabschnitt realisieren.
Gegen dieses Vorhaben spricht sich die BU aus mehreren Gründen aus:
- Die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen tritt einem weiteren Landverbrauch für Gewerbegebiet entschieden entgegen.
- In der unmittelbaren Nachbarschaft zu Borgholzhausen stehen bereits jetzt genügend Gewerbegebiete zur Verfügung.
- Das riesige interkommunale Gewerbegebiet AUREA an der A 2 in Rheda Wiedenbrück ist z. B. nach vielen Bemühungen erst zu 50 % in Anspruch genommen worden.
- Mit dem geplanten Ravenna Park in Halle erwächst ein zusätzlicher Konkurrent an der A 33, der die Chancen für das Borgholzhausener Gebiet deutlich mindert.
- Durch den Abzug der britischen Armee aus Gütersloh stehen künftig sehr viel Konversionsflächen in der Region zur industriellen Umnutzung zur Verfügung.
- Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird mit dem dritten Bauabschnitt am Bedarf vorbeigeplant.
- Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den ansiedlungswilligen Firmen nur um Verlagerungen von Betrieben, die nicht unbedingt zu neuen Arbeitplätzen führen.
- Die Argumentation, dass neue Arbeitsplätze neue Bürger für Borgholzhausen bringen, für die umfangreiche Wohngebiete ausgewiesen werden müssen, trifft nur sehr eingeschränkt zu.
- Es ist völlig ungeklärt, ob die Grundstückseigentümer die benötigten Flächen überhaupt zur Verfügung stellen.
- Das Vorhaben wird noch deutlich kritischer als der zweite Bauabschnitt von der Bürgerinitiative - und zusätzlich von der anliegenden und ferner entfernt wohnenden Bevölkerung Borgholzhausens - gesehen werden.
Aus diesen Gründen fordert die BU, dass
- keine weiteren Planungsschritte unternommen werden,
- auf keinen Fall die beabsichtigte Satzungsänderung des Zweckverbandes durchgeführt wird, die zur Realisierung des Vorhabens erforderlich ist und die Borgholzhausen einseitig belastet.
- der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die eingesessene Bevölkerung und die aktiven Landwirte in Ostbarthausen und Oldendorf durch den Flächenverbrauch - verur-sacht durch A33 und bisherige Industrieansiedlung - an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit angelangt sind. Eine weitere Industrieansiedlung würde sich, wenn überhaupt, nur gegen den erheblichen Widerstand von Anliegern und Betroffenen in dieser Region durchsetzen lassen.
- endlich erkannt und akzeptiert wird, dass in Zeiten von demografischem Wandel und weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrisen Wachstum nicht unbegrenzt möglich ist.
03.02.2012