Gelände Poppenburg - Vorschlag zur Vereinbarung der Interessen aller Eigentümer und der Stadt

Poppenburg1Grundsätzlich dient die Aufstellung eines Bebauungsplans dazu, die bauliche Ent-wicklung einer Stadt oder Gemeinde zu steuern und den Grundstückseigentümern eine rechtsverbindliche Grundlage zur Bebauung Ihrer Flächen zu schaffen. Die Genehmigung von Einzelbauten insbesondere innerhalb wichtiger Stadtgebiete, wie im vorliegenden Fall das Poppenburg-Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kernstadt, müssen die Ausnahme sein. Es besteht dringender Handlungsbedarf, eine verbindliche Planungsgrundlage zu schaffen, um eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Borgholzhausen zu ermöglichen.


Poppenburg2Nachdem die BU sich bereits im Januar Gedanken zur sinnvollen Folgenutzung des Poppenburg-Geländes gemacht hat und einen Antrag im Bau- und Planungsausschuss gestellt hat, ein Moderationsverfahren unter unabhängiger Leitung zwischen den Eigentümern und der Stadt Borgholzhausen durchzuführen, werden im neu vorgestellten Plan nunmehr die aktuellen Planungen von Arno General sowie der Erhalt der Grünfläche am Vogelgitter einbezogen. Ausgehend von den derzeit aktuellen Planungen, die von Seiten der Verwaltung favorisiert werden (Bild 1), regen die Borgholzhauser Unabhängigen einige Veränderungen an, die allen Eigentümern eine gute Nutzbarkeit ermöglichen würden und die Innenstadt Borgholzhausens für alle Bürger aufwerten würde.

Poppenburg3
Derzeit sieht die Planung der Stadt folgende Bebauung vor (Bild 1):
- Wohnbebauung durch Arno General (rote Fläche)
- Parkhaus der Fa. Bartling (blaue Fläche)
- Wohnbebauung durch Investor auf orangener Fläche entsprechend der der-zeitigen Planung der Eigentümerin Poppenburg
- Gewerbe durch Investor (schwarze Fläche), wodurch der zwingende Lärm-schutz für die anschließende Wohnbebauung (orange) realisiert wird.
- Erhalt des Grünstreifens am Vogelgitter (grüne Fläche)


Poppenburg4Die Borgholzhauser Unabhängigen schlagen folgende Anpassungen der Bebauungsplanung vor:
Durch eine Verlagerung des geplanten Parkhauses entlang des Haller Weges (Bild 2 und 3) könnte der Lärmschutz für die gesamte Wohnbebauung im nördlichen Planbereich erreicht werden. Die Suche nach einem Investor, der an dieser Stelle ein passendes Gewerbe etablieren würde, entfällt genauso wie eine Lärmschutzwand, die bei Nichtrealisierung des Gewerbekomplexes notwendig wäre. Durch die Streckung des Parkhaus-Baukörpers und eine Fixierung des Baufensters direkt am Haller Weg entsteht auf der Südseite eine erhebliche Freifläche.


Poppenburg5Die von Seiten der Familie Poppenburg geplante Wohnbebauung wird in Richtung der Kernstadt verdichtet und mit 3 ½ Geschossen an die Gebäude der Nachbar-schaft (Hotel Meyer, Volksbank, alte Scheune Schulze) angepasst (Bild 4). Durch die veränderte Bauweise wird die geplante Wohnfläche nicht reduziert, so dass eine Vermarktung nicht beeinträchtigt wird.


Durch eine Verlagerung der Grundstücksflächen von Arno General, kann dessen Planung mit zwei Häusern mit bis zu 15 Wohneinheiten bestehen bleiben. Gleichzeitig entsteht eine größere zusammenhängende Freifläche (Bilder 5 und 6).


Poppenburg6 Die planerisch zu sichernden Freiflächen werden von den Eigentümern in einen gemeinsamen „Grünflächenpool" eingebracht. Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, die Stadt Borgholzhausen verpflichtet sich im Gegenzug, eine öffentliche Grünfläche unter Einbeziehung des Grünstreifens am Vogelgitter anzulegen und die Unterhaltung und Pflege des privaten Flächenanteils zu übernehmen.


Um die vorgeschlagene Planung realisierbar zu machen, sind weitreichende Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und der Stadt und den Eigentümern untereinander notwendig. Hier sollte ein fachkompetenter Moderator hinzugezogen werden. Die aktuellen Eigentumsverhältnisse dürfen kein Hinderungsgrund für eine nachhaltige Planung sein, denn nur mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan erhalten die Eigentümer überhaupt die Möglichkeit der sinnvollen Nutzung ihres Eigentums. Ausnahmegenehmigungen dürfen dabei nicht der Regelfall werden.

29.08.2010

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