Wer versorgt Borgholzhausen zukünftig mit Strom?

Diese Frage stellten sich die Borgholzhauser Unabhängigen in ihrer letzten öffentlichen Sitzung im Oktober. Jeder einzelne Bürger kann zwar für sich entscheiden, bei welchem Unternehmen er seinen Strom - welcher Farbe auch immer - einkauft, das Stromnetz der Stadt Borgholzhausen wird allerdings von einem Unternehmen, der RWE, betrieben und die Stromlieferanten der Piumer haben entsprechende Durchleitungsgebühren zu bezahlen. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb des Stromnetzes sind in einem Konzessionsvertrag geregelt, der im März 2011 ausläuft. Die Stadt Borgholzhausen hat somit kurzfristig zu entscheiden, wie die Stromversorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der ortsansässigen Betriebe demnächst sicherzustellen ist.

Es besteht zum einen die Möglichkeit, mit einem interessierten Unternehmen - es gibt drei Bewerber unterschiedlicher Größenordnungen - einen neuen Konzessionsvertrag mit bis zu 20 Jahren Laufzeit abzuschließen oder zum anderen die Option, das Stromnetz eigenständig zu betreiben. Diese zweite Möglichkeit ist eher unrealistisch, aber es besteht auch die Möglichkeit einer prozentualen Beteiligung beim zukünftigen Versorger. Es ist also die Frage zu klären, ob die Stadt Borgholzhausen feste jährliche Konzessionsabgaben oder unsichere Unternehmensgewinne vereinnahmen möchte.

Ist alles nur eine Frage des Geldes? Nein - es ist ganz klar auch der Aspekt Qualität zu klären! In Konzessionsvertrag oder Unternehmensbeteiligung ist festzuhalten, dass die Versorgungssicherheit im Borgholzhauser Stromnetz immer gewährleistet bleibt. Weiter ist der Stromfluss keine Einbahnstraße. Bereits jetzt wird an vielen Stellen über Windkraft und Photovoltaik Strom in das Netz eingespeist. Der zukünftige Netzbetreiber muss sicherstellen, dass dieser Anteil an regenerativen Energien weiter ausgebaut werden kann. Dies setzt in den nächsten Jahren einige Investitionen voraus.

Für die Stromversorgung in Pium sind in den nächsten Wochen entscheidende Weichen zu stellen. Um diese wichtige Entscheidung vorzubereiten, hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der BU einen Arbeitskreis zur Unterstützung der Verwaltung einzurichten.

05. November 2010

Windkraft ja - aber am Hollandskopf gibt es leider rechtliche Probleme

Die Borgholzhauser Unabhängigen sprechen sich grundsätzlich für die Nutzung und auch den Ausbau von Windkraftanlagen aus. Windkraft ist eine saubere und zukunftsträchtige Energiequelle. Landschaftsgestalterische Aspekte müssen hier auch an exponierter Stelle in den Hintergrund treten, um einen langfristigen Klimaschutz zu gewähren. Der Abwägungsprozess des Ersatzes der beiden Windräder auf dem Hollandskopf durch eine leistungsfähigere Anlage gestaltete sich jedoch aufgrund planerischer Aspekte sehr schwer:

Nach der Errichtung der Anlage auf dem Hollandskopf hat die Stadt Borgholzhausen zwei Vorzugsgebiete für Windkraftanlagen einzurichten, um einem „Wildwuchs" von Windkraftanlagen („Verspargelung der Landschaft") vorzubeugen. Weiter wurde der Hollandskopf als FFH-Gebiet ausgewiesen, so dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer neuen Windkraftanlage erschwert haben.

Das Programm zum „Repowering", auf deren Grundlage die beiden Windräder nunmehr ersetzt werden sollen, sagt aus, dass kein Bestandsschutz durch die Altanlage existiert sondern ein komplett neues Bauantragsverfahren - unter Würdigung der aktuellen Rechtslage - durchzuführen ist. Der Begriff „Repowering" ist somit leider irreführend.

Das Gerichtsurteil, das auf die eng gefasste Ausnahmeregel im § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abzielt und von der Betreiberseite als Begründung für die Zulässigkeit der Anlage aufgeführt wird, bezieht sich auf einen Sachverhalt, der nicht mit der Ausgangslage in Borgholzhausen vergleichbar ist. Die Argumentation der Verwaltung in der Beschlussvorlage für den Planungs- und Bauausschuss ist in diesem Punkt fragwürdig.

Nach Würdigung der Rahmenbedingungen kommt die BU mehrheitlich zu der vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Auffassung, dass die vorgesehene neue Windkraftanlage nicht genehmigungsfähig ist, da planungsrechtliche Gründe dem Anliegen entgegenstehen, und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann. Aus Sicht der BU-Vertreter war zum Entscheidungszeitpunkt über das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung des Legalitätsprinzips trotz aller Sinn- und Zweckhaftigkeit der Nutzung von Windenergie keine positive Entscheidung möglich. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn rechtzeitig zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegen hätte, um gegebenenfalls über Argumente für eine begründete Ausnahmeregelung in der Entscheidungsfindung verfügen zu können.

05.03.2010

BU geht gegen Braunkohlenstaub-Heizkraftwerke in die Offensive

In der wie immer öffentlichen Veranstaltung der BU am 10. August um 19.30 Uhr in der Pizzaria am Uphof Braunkohlebilddrehte sich alles um Braunkohlenstaub-Heizkraftwerke. Vor gut gefüllten Reihen informierte Dierk Bollin, Vorsitzender, Spitzenkandidat und Energie-Experte der Borgholzhauser Unabhängigen, in Grundzügen über Braunkohlenstaub-Heizkraftwerke. Wie funktionieren solche Anlagen? Wie effektiv arbeiten sie? Wie groß sind die Umweltbelastungen? Wo steht Braunkohlestaub in Vergleich zu anderen Energiequellen? All diese Fragen wurden beantwortet. Die Informationen sind in der unten stehenden Präsentation auf dieser Seite zu entnehmen.

In der anschließen Diskussion wurde deutlich, dass niemand ein Braunkohlenstaub-Heizkraftwerk in Borgholzhausen oder Umgebung wünscht. Es ist aber nicht ohne Weiteres möglich, solche Anlagen zu verhindern, die gesetzliche Richtlinien einhalten, wie fragwürdig diese auch sein mögen. Das Kraftwerk in Dissen ist dafür ein mahnendes Beispiel.

ie Borgholzhauser Unabhängigen bereitenfür die nächste Ratssitzung einen Antrag vor, durch den die Verwaltung aufgefordert werden soll, alle planungs- und satzungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Ansiedlung von die Luft stark verschmutzenden Betrieben im Stadtgebiet zu verhindern. Nur wenn im Vorfeld von Genehmigungsverfahren bereits verbindliche Rahmenbedingungen solchen Anlagen entgegenstehen, können Genehmigungen auch rechtmäßig versagt werden. Es ist zu hoffen, dass dieses - unserer Kenntnis nach in Nordrhein-Westfalen bisher einmalige - Vorhaben auch in einem Genehmigungsverfahren von Landesseite auf Unterstützung trifft, da es im Kern den Zielen des Landes folgt, CO2-Emissionen zu reduzieren.

In der Diskussion wurde auch die Befürchtung laut, dass alle stadtweiten Planungen nicht für das Interkommunale Gewerbegebiet an der Autobahn gelten. Tatsächlich hat hier in allen Belangen allein der gemeinsam mit der Stadt Versmold geführte Zweckverband das Sagen. Da aber im Genehmigungsverfahren des Dissener Braunkohlenstaub-Heizkraftwerks auch aus Versmold Gegenwind zu vernehmen war, sollte an dieser Stelle kein Pessimismus verbreitet werden.

11.08.2009

Biogasanlagen - neutral betrachtet

Was versteckt sich hinter dem Thema Biogasanlagen? Wie bei jeder Energiequelle lassen sich Pro- und Contra-Argumente finden. Dierk Bollin hat in der BU-Versammlung am 29. Juni versucht, Biogasanlagen aus einer neutralen Perspektive zu beleuchten.

BiogasDie Nutzung von Biogas zur Energiegewinnung bringt ohne Zweifel viele Vorteile mit sich. So werden vor Ort verfügbare, nachwachsende Rohstoffe verwendet. Sogar bisher wirtschaftlich nicht verwendbare Pflanzen(teile) wie Zwischenfrüchte und Kleegras können hier gewinnbringend eingesetzt werden. Der CO2-Ausstoß ist nahezu neutral, die Versorgung kann dezentral realisiert werden und die Leistung einer Biogasanlage ist steuerbar, d.h. mehr Nachfrage = mehr Leistung.

Aber die Verwendung von Biogas zur Energiegewinnung hat auch eine negative Seite. Die ausschließliche Nutzung von Pflanzenabfällen, Gülle, Mist, etc. ist nicht ausreichend. Zum wirtschaftlichen Betrieb einer Biogasanlage werden große Mengen an Silomais benötigt. Eine Anlage mit 500 Kilowatt benötigt ca. 300 ha Anbaufläche für Mais. Solche Monokulturen verändern durch die Intensivierung des Anbaus nicht nur das bisherige Landschaftsbild sondern führen auch zu Boden- und Grundwasserbelastungen und bei fehlender Entschwefelung auch zu Geruchsbelästigungen.

Auch die Standortfrage für Biogasanlagen will gestellt sein. Um die Abwärme sinnvoll einzusetzten, sollte eine Biogasanlage in ein Nahwärmenetz eingebunden werden. Dieses Prinzip funktioniert auch mit anderen Energieträgern. So werden in Borgholzhausen demnächst mehrere öffentliche Gebäude mit einer Hackschnitzelanlage beheizt. Wegweisend war die hessische Gemeinde Jünde. Hier wurde die Entscheidung für eine zentrale Biogasanlage für ein Nahwärmenetz getroffen, an dem 70% der Anwohner angeschlossen sind.

Wer trift die Entscheidung für und gegen Biogasanlagen? Hier sind die Landwirte gefragt, die für sich entscheiden müssen, wie sie ihre Flächen wirtschaftlich Nutzen. Ausschlaggebend ist hier auch die Förderpolitik der EU und des Bundes. Politik und Verwaltung in Borgholzhausen kann und muss hier begleitend tätig sein, um vor Ort sinnvolle und verträgliche Lösungen zum Wohle aller zu finden.

Die BU wird das Thema regenerative Energien weiter verfolgen und immer wieder ins Gespräch bringen. Die Präsentation vom 29.06. ist in Kürze hier abrufbar.

30.06.2009

Klimaschutz in Borgholzhausen

Die Borgholzhauser Unabhängigen beschäftigen uns schon seit langem mit dem Thema Klimaschutz. Hier wollen wir einige grundsätzliche Fragen beantworten und aufzeigen, was Klimaschutz für Borgholzhausen bedeutet.

Klimaschutz, was ist das eigentlich?

Klimaschutz ist der Sammelbegriff für Maßnahmen, die einer unnatürlichen globalen Erderwärmung entgegen wirken und mögliche Folgen verringern oder verhindern sollen.

Weil der Klimawandel nicht mehr aufzuhalten ist, hat der Landtag in Düsseldorf eine Anpassungsstrategie beschlossen.

Was ist eigentlich CO2?

CO2 ist ein Treibhausgas und heißt vollständig Kohlenstoffdioxid. Kohlenstoffdioxid ist ein Gas das geruchlos und farblos ist. Es ist somit für das Auge nicht zu erkennen.

Was bedeutet der Klimaschutz für Borgholzhausen?

In erster Linie müssen die städtischen Einrichtungen, unsere Industriebetriebe, Handel und Gewerbe sowie die Privathaushalte - kurz wir alle - mit unserer Primärenergie (Öl, Gas, Strom) sparsam umgehen. Die Devise muss lauten:
Weg von den fossilen Brennstoffen. Hin zu erneuerbaren Energien.

Die fossilen Energieträger haben den größten CO2 Ausstoß in der Atmosphäre.

Mal ein kurzer Überblick, wie unser Primärenergieverbrauch aufgeteilt ist:

- Gewerbe, Handel, Kommune 17,6 %

- Industrie 24,9 %

- Verkehr 27,0 %

- private Haushalte 30,5 %

Welche Maßnahmen müssen gegen den Klimawandel in städtischen Bereichen von Borgholzhausen umgesetzt werden?

Für den Klimaschutz sind die ersten Maßnahmen eingeleitet worden. Die Erneuerung der Heizsystemen durch einen Nahwärmeverbund für den Bauhof, das Freibad, das Bürgerhaus, die Grundschule, das Tiefbauamt und das Rathaus. Geheizt wird mit dem CO2 neutralen Rohstoff Holzhackschnitzel. Weitere Energieträger wie Solarenergie (Thermi) und Photovoltaikanlagen werden nachgefordert.

Die energetische Sanierung des Rathauses ist bereits begonnen, weitere öffentliche Gebäude müssen nach Abschluss der Maßnahme folgen. Der Klimawandel ist eine Herausforderung für die Stadt Borgholzhausen. Die Aufgaben die uns bevorstehen, werden uns in den nächsten Jahrzehnten begleiten.

Muldenrigole im Großen Moor Der Klimawandel wird unser Wetter drastisch verändern. Die Winter werden in Zukunft nicht mehr so kalt. Es wird mehr Regen geben. Die Sommer werden trocken und heiß. Die Niederschläge werden im Sommer, wenn sie aufkommen, heftiger in Form von Starkregen auftreten.

Unser Kanalsystem und die Kläranlage sind für Starkregen nicht ausgelegt. Die Kanäle sind zu klein und die Kläranlage ist überlastet. Das Regenwasser muss nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück versickern (Muldenrigolen, Versickerungsanlagen).

Hierfür müssen finanzielle Anreize geschaffen werden. Durch den Einbau von Versickerungsanlagen und Muldenrigolensystemen ist eine Grundwasserneubildung gewährleistet. Grundwasserneubildung ist für die Zukunft unumgänglich. So können in den nächsten Jahren unsere Kanäle und Regenrückhaltebecken entlastet werden und Überflutungen der Kanalsysteme in der Innenstadt vermieden werden.

Investitionen in den Klimaschutz sind zukunftsweisend und unausweichlich.

11.06.2009

Neue Abwassersatzung für Borgholzhausen - Die Umwelt darf nicht im Regen stehen

Noch in diesem Jahr ist die Stadt Borgholzhausen dazu verpflichtet, die Abwassergebühren per Satzung neu zu ordnen. Nach den Vorgaben des Landes NRW ist nach Schmutzwasser und Regenwasser, das in den Abwasserkanal eingeleitet wird, zu differenzieren, statt bisher eine Mischkalkulation über das verbrauchte Frischwasser anzustellen. In einem Kraftakt müssen für alle privaten und gewerblichen Grundstücke, die am Kanalsystem angeschlossen sind, die versiegelten Flächen (Dachflächen, Pflasterflächen, etc.) berechnet werden, über die Regenwasser eingeleitet wird.

Der Gedanke einer gerechteren Berechnung der Abwassergebühren ist mit Sicherheit richtig. Wichtiger wäre es allerdings aus ökologischen Aspekten, Regenwasser gar nicht erst in den bisher üblichen Mengen in das Kanalsystem einzuleiten. Aus Sicht der BU ist es daher notwendig, Anreize zu schaffen, Regenwasser auf den Grundstücken vor Ort zu nutzen oder im Erdboden versickern zu lassen. Solche Maßnahmen müssen sich für Bürger und Gewerbetreibende auszahlen. Eine Kanalanschlusspflicht aller versiegelter Flächen wäre kontraproduktiv.

Es müssen in einer neuen Satzung nicht nur wirtschaftliche sondern auch ökologische Faktoren berücksichtigt werden. Eine Beteiligung des städtischen Umweltausschusses - in gemeinsamer Sitzung mit dem Werksausschuss des Wasserwerkes - ist hier ratsam, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.

09.02.2009

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