Neue Abwassersatzung für Borgholzhausen - Die Umwelt darf nicht im Regen stehen
Noch in diesem Jahr ist die Stadt Borgholzhausen dazu verpflichtet, die Abwassergebühren per Satzung neu zu ordnen. Nach den Vorgaben des Landes NRW ist nach Schmutzwasser und Regenwasser, das in den Abwasserkanal eingeleitet wird, zu differenzieren, statt bisher eine Mischkalkulation über das verbrauchte Frischwasser anzustellen. In einem Kraftakt müssen für alle privaten und gewerblichen Grundstücke, die am Kanalsystem angeschlossen sind, die versiegelten Flächen (Dachflächen, Pflasterflächen, etc.) berechnet werden, über die Regenwasser eingeleitet wird.
Der Gedanke einer gerechteren Berechnung der Abwassergebühren ist mit Sicherheit richtig. Wichtiger wäre es allerdings aus ökologischen Aspekten, Regenwasser gar nicht erst in den bisher üblichen Mengen in das Kanalsystem einzuleiten. Aus Sicht der BU ist es daher notwendig, Anreize zu schaffen, Regenwasser auf den Grundstücken vor Ort zu nutzen oder im Erdboden versickern zu lassen. Solche Maßnahmen müssen sich für Bürger und Gewerbetreibende auszahlen. Eine Kanalanschlusspflicht aller versiegelter Flächen wäre kontraproduktiv.
Es müssen in einer neuen Satzung nicht nur wirtschaftliche sondern auch ökologische Faktoren berücksichtigt werden. Eine Beteiligung des städtischen Umweltausschusses - in gemeinsamer Sitzung mit dem Werksausschuss des Wasserwerkes - ist hier ratsam, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.
09.02.2009